Makler-A-Z.de · Finanzierungsmakler
Finanzierungsmakler – Aufgaben, Darlehensvermittlung und Tätigkeitsfelder
Finanzierungsmakler vermitteln Finanzierungen und Darlehen zwischen Kunden und möglichen Finanzierungspartnern. Tätigkeitsfelder können von der Bau- und Immobilienfinanzierung bis zu weiteren Darlehensformen reichen. Welche rechtlichen Anforderungen gelten, hängt von der jeweiligen Art der vermittelten Finanzierung ab.
Was ist ein Finanzierungsmakler?
Finanzierungsmakler vermitteln zwischen Personen oder Unternehmen mit Finanzierungsbedarf und möglichen Darlehens- oder Finanzierungspartnern. Dabei kann es sich beispielsweise um Kreditinstitute, Bausparkassen oder andere Anbieter von Finanzierungen handeln.
Der Begriff Finanzierungsmakler beschreibt unterschiedliche Vermittlungstätigkeiten und ist nicht auf eine einzige Finanzierungsart beschränkt. Einen wichtigen Bereich bildet die Vermittlung von Immobilien- und Baufinanzierungen.
Baufinanzierung
Finanzierungsmakler können Finanzierungen für den Kauf, Bau oder die Finanzierung einer Immobilie vermitteln.
Darlehensvermittlung
Je nach Tätigkeitsbereich können auch andere Darlehensverträge Gegenstand einer Vermittlung sein.
Finanzierungspartner
Die Vermittlung kann Angebote und Konditionen unterschiedlicher Finanzierungspartner berücksichtigen.
Welche Aufgaben können Finanzierungsmakler übernehmen?
Die konkrete Tätigkeit richtet sich nach dem Finanzierungsanlass, dem jeweiligen Auftrag und der Art der vermittelten Finanzierung. Zu Beginn können beispielsweise Finanzierungsbedarf, gewünschter Darlehensbetrag, Laufzeit, Eigenmittel und weitere Rahmenbedingungen erfasst werden.
Anschließend können geeignete Finanzierungsmodelle und mögliche Finanzierungspartner gegenübergestellt und der Vermittlungsprozess bis zur Entscheidung über eine Finanzierung begleitet werden. Die endgültige Kreditentscheidung trifft der jeweilige Darlehensgeber.
Finanzierungsbedarf
Ausgangspunkt können Darlehenshöhe, Verwendungszweck, gewünschte Laufzeit und vorhandene Eigenmittel sein.
Angebote und Konditionen
Je nach Geschäftsmodell können unterschiedliche Finanzierungspartner und Vertragsmodelle berücksichtigt werden.
Vermittlungsprozess
Zur Tätigkeit kann auch die Übermittlung benötigter Unterlagen und die Kommunikation mit möglichen Darlehensgebern gehören.
Welche Finanzierungsbereiche gibt es?
Finanzierungsbedarf entsteht in unterschiedlichen Situationen. Entsprechend können sich Finanzierungsmakler auf bestimmte Kundengruppen, Verwendungszwecke oder Darlehensarten konzentrieren.
Immobilienfinanzierung
Dazu gehören insbesondere Finanzierungen für den Erwerb, Bau oder andere immobilienbezogene Vorhaben.
Anschlussfinanzierung
Nach Ablauf einer Zinsbindung kann für eine bestehende Immobilienfinanzierung eine neue Finanzierung erforderlich werden.
Weitere Darlehen
Je nach Tätigkeit können auch Darlehensformen außerhalb der klassischen Immobilienfinanzierung vermittelt werden.
Allgemeine Informationen zu Kostenfaktoren und Strukturen der Immobilienfinanzierung finden Sie auf Kosten-Baufinanzierung.de.
Da Immobilienfinanzierung und Immobilienvermittlung häufig miteinander verbunden sind, finden Sie ergänzende Informationen auch unter Immobilienmakler.
Welche rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen gelten?
Für Finanzierungsmakler gelten je nach Art der vermittelten Darlehen unterschiedliche gewerberechtliche Anforderungen. Die Bezeichnung Finanzierungsmakler allein bestimmt daher noch nicht, welche Erlaubnis für die konkrete Tätigkeit erforderlich ist.
Wer gewerbsmäßig Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen vermittelt oder zu solchen Verträgen berät, benötigt eine Erlaubnis nach § 34i Gewerbeordnung. Zu den gesetzlichen Anforderungen gehören unter anderem Sachkunde, Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Berufshaftpflichtversicherung und Registrierung.
Für die gewerbsmäßige Vermittlung anderer Darlehensverträge, die nicht unter § 34i Gewerbeordnung fallen, sieht § 34c Gewerbeordnung einen eigenen Erlaubnistatbestand vor.
§ 34i GewO
Die Vorschrift betrifft insbesondere die Vermittlung von und Beratung zu Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen.
§ 34c GewO
Andere gewerbsmäßig vermittelte Darlehensverträge können unter die dort geregelte Darlehensvermittlung fallen.
Geschäftsmodelle
Finanzierungsmakler können als Einzelunternehmen, Vermittlungsunternehmen oder innerhalb größerer Vertriebs- und Kooperationsstrukturen tätig sein.
Finanzierungsmakler und Unternehmen, die sich über Sichtbarkeits- und Beteiligungsmöglichkeiten im Web-A-Z.de Media Verbund informieren möchten, finden weitere Informationen im Werbe-Hub.
Die Inhalte auf Makler-A-Z.de dienen allgemeinen Informationszwecken. Sie beschreiben Tätigkeitsfelder, Marktstrukturen und allgemeine rechtliche Rahmenbedingungen und enthalten keine Empfehlung einzelner Finanzierungsmakler, Kreditinstitute, Finanzierungsmodelle oder Darlehensprodukte.
FAQ – Häufige Fragen
Was macht ein Finanzierungsmakler?
Ein Finanzierungsmakler vermittelt zwischen Personen oder Unternehmen mit Finanzierungsbedarf und möglichen Darlehens- oder Finanzierungspartnern. Umfang und Tätigkeit richten sich nach dem jeweiligen Auftrag und der Art der Finanzierung.
Welche Erlaubnis benötigt ein Finanzierungsmakler?
Das hängt von der vermittelten Finanzierung ab. Für die Vermittlung von oder Beratung zu Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen gilt insbesondere § 34i Gewerbeordnung. Andere Darlehensvermittlungen können unter § 34c Gewerbeordnung fallen.
Sind Finanzierungsmakler nur bei Baufinanzierungen tätig?
Nein. Bau- und Immobilienfinanzierungen bilden einen wichtigen Tätigkeitsbereich. Je nach Ausrichtung können auch andere Darlehens- und Finanzierungsformen vermittelt werden.